Infos zum Verein
Hier findet Ihr wichtige Dokumente für unser Vereinsleben. Vom Mitgliedsantrag bis zum Fahrauftrag zum Nachlesen und zum herunterladen. In dem Fall benötigt Ihr einen kostenlosen PDF Reader.
Satzung des Hetzdorfer Sportvereins 1990 e.V.
Satzung des Hetzdorfer Sportvereins 1990 e.V.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen Hetzdorfer Sportverein 1990 und hat seinen Sitz in Hetzdorf.
2. Er wurde am 12.07.1990 in Hetzdorf gegründet und im Vereinsregister beim Amtsgericht Freiberg eingetragen.
3. Der Verein ist der Rechtsnachfolger der BSG Traktor Hetzdorf sowie des Turnvereins Hetzdorf-Herrndorf.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
3. Sport und Spiel
4. die sportliche Förderung von Kindern und Jugendlichen und die Jugendpflege.
5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.
6. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
7. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
8. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft in Verbänden
Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Sachsen, des Kreissportbundes Freiberg sowie der jeweiligen Sportfachverbände.
§ 4 Farben
Die Farben des Vereins sind Grün / Weiß.
§ 5 Mitgliedschaft
Der Verein führt als Mitglieder: a) ordentliche Mitglieder (über 18 Jahre)
b) Jugendliche (14-18 Jahre)
c) Kinder (unter 14 Jahre)
d) Ehrenmitglieder
1. Stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen sind die Mitglieder unter a), b) und d).
2. Mitglied im Verein kann Jeder ohne Rücksicht auf Beruf, Rasse und Religion werden.
3. Der Antrag um Aufnahme in den Verein hat schriftlich zu erfolgen.
4. Jugendliche unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter aufgenommen werden.
5. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
6. Die Mitgliedschaft endet durch:
• Austritt, der nur schriftlich für den Schluss eines Kalender- bzw. Wettkampfjahres zulässig ist;
• Streichung aus dem Mitgliedsverzeichnis, wenn ein Mitglied 9 Monate mit der Entrichtung der Vereinsbeiträge im Verzug ist und trotz erfolgter schriftlicher Mahnung diese Rückstände nicht bezahlt oder sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt hat;
• Ausschluss bei vereinsschädigenden Verhalten, der durch den Vorstand zu beschließen ist. Dem Auszuschließenden ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschlussentscheid ist dem Auszuschließenden schriftlich mit Begründung bekannt zugeben. Gegen den Ausschlussentscheid kann der Auszuschließende schriftlich die nächste Mitgliederversammlung anrufen, die endgültig entscheidet.
7. Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein. Im Falle des Ausschlusses dürfen Auszeichnungen und Vereinsabzeichen nicht weiter getragen werden.
8. Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Art, Höhe und Fälligkeit legt die Mitgliederversammlung in einer gesonderten Beitragsordnung fest.
§ 6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand.
§ 7 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen.
2. Die ordentliche Mitgliederversammlung soll in den drei ersten Monaten des Kalenderjahres stattfinden.
3. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat spätestens zwei Wochen vorher schriftlich zu erfolgen.
4. Die Tagesordnung soll enthalten:
• Bericht des Vorstandes
• Kassenbericht
• Bericht der Kassenprüfer
• Entlastung des Vorstandes
• Neuwahl des Vorstandes
• Wahl von zwei Kassenprüfern
• Veranstaltungskalender
• Haushaltsvorschlag
• Anträge
• Verschiedenes
5. Der Vorsitzende oder sein Vertreter leiten die Versammlung.
6. Über die Versammlung hat der Schriftführer eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Leiter der Versammlung und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.
7. Die gefassten Beschlüsse sind wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen.
8. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst (Enthaltungen zählen nicht mit).
9. Satzungsänderungen können nur mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
10. Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
11. Außerordentliche Versammlungen finden statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens 20 % der Mitglieder.
12. Außerordentliche Versammlungen stehen die gleichen Befugnisse zu wie den ordentlichen.
§ 8 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus: a) dem 1. Vorsitzenden / Vereinspräsident
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem Schatzmeister
d) dem Schriftführer
e) dem Jugendleiter
f) und bis zu 3 Beisitzern.
2. Der Vorstand beschließt über die Verteilung einzelner Aufgaben.
3. Die Wahl des Vorstandes erfolgt für 4 Jahre.
4. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl eines anderen Vorstandes im Amt.
5. Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschluss aus den Reihen der Mitglieder ergänzen.
6. Vorstand im Sinne des § 26 BGB, d.h. gerichtliche bzw. außergerichtliche Vertreter des Verein sind die unter a), b) und c) genannten Vorstandsmitglieder.
§ 9 Ordnungen
Die Turnier- und Sportordnungen, Wettkampfbestimmungen und Schiedsordnungen der zu-ständigen Fachverbände sind für die Mitglieder des Vereins verbindlich. Diese Ordnungen sind nicht Bestandteil dieser Satzung.
§ 10 Auflösungsbestimmungen
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die zuständige Gemeinde, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige sportliche Zwecke in den Ortsteilen Hetzdorf, Niederschöna, Oberschaar, Er-licht und Haida zu verwenden hat.
§ 11 Datenschutz
1. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder und Mitarbeiter durch den Verein erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Satzungszwecks erforderlich ist oder eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
2. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der Bestim-mungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
3. Zur weiteren Ausgestaltung und zu den Einzelheiten der Datenerhebung und -verwendung erlässt der Verein eine Datenschutzrichtlinie.
Niederschöna, 05.04.2019
Beitragsordnung
Beitragsordnung
1. Beitragspflichtig sind alle Mitglieder des Hetzdorfer Sportvereins.
2. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
3. Die Jahresbeiträge werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.
4. Der Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus einen Grundbeitrag und einen sportartspezifischen Beitrag.
5. Der Grundbeitrag für Mitglieder alle Altersklassen bzw. Sportabteilungen beträgt 25,00 € im Jahr.
6. Der sportartspezifische Jahresbeitrag beträgt:
a) Abteilung Fußball:
Erwachsene 80,00 €
Alte Herren 45,00 €
Jugendliche / Ermäßigte 40,00 €
(ab 15 Jahre, Azubis, Studenten, Wehrdienstleistende)
Kinder bis 14 Jahre 30,00 €
b) Abteilung Leichtathletik:
Erwachsene 45,00 €
Jugendliche/Ermäßigte 25,00 €
(ab 15 Jahre, Azubis, Studenten, Wehrdienstleistende)
Kinder bis 14 Jahre 15,00 €
c) Allgemeine Sportgruppen / Nordic Walking: 25,00 €
d) Für passive (nichtaktive) Mitglieder wird kein sportartspezifischer Beitrag erhoben.
7. Jedes aktive Mitglied der Abteilung Fußball ab 15 Jahre (B-Jugend) hat pro Kalenderjahr mindestens fünf Einsatzstunden für den Verein zu leisten (Arbeitseinsätze, Vorbereitung und Durchführung von Sonderveranstaltungen etc.). Sollten diese festgesetzten Stunden nicht geleistet werden, wird im jeweils darauf folgenden Kalenderjahr ein Zusatzbeitrag erhoben. Dieser wird wie folgt festgesetzt:
Erwachsene: 5,00 € pro nicht geleistete Stunde
Jugendliche / Ermäßigte: 4,00 € pro nichtgeleistete Stunde.
Dieser Zusatzbeitrag wird am 15.03. des Folgejahres fällig.
8. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
9. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich zum 15.03. (Grundbeitrag, Zusatzbeitrag) und 15.09. (sportartspezifischer Beitrag) des laufenden Jahres fällig. Sie sollten möglichst per Einzugsermächtigung vom Konto des Mitgliedes eingezogen werden.
10. Für den Nachwuchsbereich kann eine gesonderte Regelung getroffen werden.
11. Für Beitragspflichtige, die bis zum 31.08. des laufenden Jahres noch nicht den vollen Jahresbeitrag entrichtet haben, wird ein pauschaler Verzugszins in Höhe von 5,00 € erhoben.
12. Neue Mitglieder haben spätestens vier Wochen nach Aufnahme des Übungsbetriebes einen schriftlichen Aufnahmeantrag zu stellen.
13. Beitragsrückerstattungen bei Austritt im laufenden Kalenderjahr werden nicht gewährt.
14. Sonderregelung über die Beitragszahlung (z.B. in Härtefällen) entscheidet der Vorstand auf Antrag des Mitgliedes mit einfacher Mehrheit.
15. Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2024 in Kraft und ersetzt die bisher gültige Beitragsordnung.
Datenschutzrichtlinie
Datenschutzrichtlinie
Information für unsere Vereinsmitglieder zum Thema Datenschutz im Verein
Mit dieser Richtlinie werden die Mitglieder des Hetzdorfer Sportvereins 1990 e.V. über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Verein informiert.
Diese Richtlinie ist Grundlage für die Einwilligungserklärung der Mitglieder.
Die personenbezogenen Daten werden dabei zum einen durch den Verein, aber auch durch Dritte, etwa durch die Fachverbände, in denen unser Verein Mitglied ist, verarbeitet.
1. Verantwortlichkeit des Vereins und Ansprechpartner
Der Hetzdorfer Sportverein e.V. ist auf der Grundlage der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Verein.
Fragen sind grundsätzlich an den Vorstand des Vereins zu richten.
Nähere Informationen sind auf der Homepage des Hetzdorfer Sportvereins 1990 e.V. unter www.hetzdorfer-sv.de zu finden.
2. Grundlage für die Verbreitung von Daten im Verein
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Hetzdorfer Sportverein 1990 e.V. beruht auf der von den Betroffenen erteilten Einwilligung.
3. Verarbeitung durch den Verein
Der Hetzdorfer Sportverein 1990 e.V. erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Mitglieder und Mitarbeiter zur Erfüllung seines Vereinszwecks und im Rahmen der Mitgliedschaft, um seine Aufgaben umfassend wahrnehmen zu können.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Erfüllung der Aufgaben des Sportvereins und der sich daraus ergebenden Pflichten und Aufgaben erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1 DSGVO.
Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage an andere öffentliche Stellen, die diese Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen oder an private Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Verwendung dieser Daten darlegen.
Der Hetzdorfer Sportverein 1990 e.V. erhebt und verarbeitet folgende Daten von seinen Mitgliedern und Mitarbeitern:
a) Daten für die Mitgliederverwaltung und Kontaktaufnahme
b) Daten für die Beitragserhebung
c) Daten zur Meldung an Fachverbände im Rahmen des Spiel- und Wettkampfbetriebes
d) Daten und Bilder für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins
e) Daten, die wir von Dritten zulässigerweise erhalten (z.B. von Ämtern, Verbänden oder Versicherungen)
4. Wie verarbeitet der Verein diese Daten?
Die personenbezogenen Daten der Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins werden in den Programmen und Datenbanken des Vereins gespeichert.
5. Verarbeitung durch Dritte
Je nach den Anforderungen der Fachverbände, in denen der Verein Mitglied ist, werden Daten der Mitglieder weitergegeben.
6. Löschung und Übertragung der Daten
Personenbezogene Daten der Mitglieder und Mitarbeiter müssen durch den Verein solange gespeichert werden, wie sie für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind. Sofern keine besonderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Wenn ein Mitglied zu einem anderen Verein wechselt, können die Daten auf Antrag des Mitglieds dorthin übertragen werden.
7. Rechte der Mitglieder
Mitglieder haben nach der EU-DatenschutzgrundVO verschiedenen Rechte gegenüber dem Verein. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus den Art. 15 – 18 und 21.
Mitglieder haben u.a. das Recht, der Verwendung ihrer Daten zum Zweck der Ausübung der Aufgaben des Vereins, jederzeit zu widersprechen.
Zudem sind Mitglieder berechtigt, Auskunft der beim Verein gespeicherten personenbezogenen Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
8. Besteht eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten
In Rahmen der Mitgliedschaft muss das Mitglied nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich oder durch Satzungen und Ordnungen verpflichtet sind. Ohne diese Daten wird der Vorstand in der Regel die Durchführung der Mitgliedschaft ablehnen müssen.
9. Datenschutzbeauftragter des Vereins
Sollte ein Mitglied der Ansicht sein, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen geltendes Recht verstößt, ist der Vorstand des Hetzdorfer Sportvereins 1990 e.V. anzusprechen.
Der Vorstand des Hetzdorfer Sportvereins 1990 e.V. ist unter zu erreichen.
10. Aufsichtsbehörde und Beschwerderecht
Sollten Bedenken von Mitgliedern nicht ausgeräumt werden können, kann sich dieses an die für den Hetzdorfer Sportverein 1990 e.V. zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Dort kann auch Beschwerde gegen den Verein eingereicht werden.